DENIC hebt die bisherige Regelung auf, nach der das Kleinbuchstaben-ß als selbstständiges Zeichen innerhalb von Domains unter .de nicht erlaubt ist. DENIC folgt dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains in Anwendungen (IDNAbis), der seit 4. August 2010 das Latin Small Letter Sharp S – auch als „Eszett“ oder „scharfes S“ („ß“) bekannt – als Teil einer Domain erstmals erlaubt.
Die fehlende Rückwärtskompatibilität des neuen IDN-Standards mit dem vorherigen Standard lässt – solange nicht alle Browser ihn unterstützen – keine eindeutige Adressierung von Domains mit den Zeichen(ketten) “ss“ oder “ß“ zu.
Das würde eine Beeinträchtigung des Vertrauens der Nutzer in das DNS bedeuten. DENIC wählt daher zweistufiges Verfahren zur initialen Registrierung von Domains mit dem Bestandteil “ß“ .
Deswegen gibt es vor der offiziellen Einführung eine dreiwöchige „Sunrise-Periode“ , die am 26. Oktober 2010, 16:00 Uhr (MESZ), beginnt. Während dieser Zeit erhalten ausschließlich jene Domaininhaber, die zum Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010, 15:00 Uhr (MESZ) eine Domain mit dem Bestandteil „ss“ registriert hatten, die Gelegenheit, zusätzlich die entsprechende „ß“-Domain zu registrieren.
Quelle: Pressemeldung
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