Mit Hilfe von so genannter Forensik-Software können Ermittler von Militär, Geheimdiensten und Polizei schon lange Handys auslesen. So lässt sich beispielsweise erkennen, wo sich ein Verdächtiger zur Tatzeit aufgehalten, mit wem er telefoniert oder SMS ausgetauscht hat. Gefährlich: Mittlerweile kann auch Otto Normalverbraucher voll funktionsfähige Testversionen solcher Spionage-Software kostenlos im Internet herunterladen. Wer also sein Handy unbeaufsichtigt lässt, verliert oder verkauft, muss mit einem rechnen: Scheinbar gelöschte Daten können mit solcher Forensik-Software wiederhergestellt werden. Das berichtet die Fachzeitschrift COMPUTERBILD in ihrer aktuellen Ausgabe (Heft 18/2011, ab Samstag im Handel).
Zehntausende haben bereits die kostenlose Testversion der Forensik-Software Oxygen Forensic Suite 2011 von der Herstellerseite oder Download-Portalen heruntergeladen. Mit dem beliebten Programm, das auch BKA und Landeskriminalämter in einer erweiterten Version nutzen, lassen sich Daten von Apple-Geräten wie dem iPhone und dem iPad auslesen. Darunter auch versendete, empfangene und sogar gelöschte SMS, MMS und E-Mails, aber auch Kontaktadressen sowie Telefonbuch- und Kalendereinträge und Bilder. Mit der Timeline-Funktion lässt sich feststellen, wann ein Nutzer im Internet gesurft oder mit wem er telefoniert hat. Selbst Geräte, die per Codesperre geschützt sind, lassen sich mit einem so genannten Password Breaker ausspionieren. Der knackt Codesperren beispielsweise per so genannter Brute-Force-Methode: Dabei werden Hunderttausende von Zahlenkombinationen ausprobiert, bis der richtige Code gefunden ist.
Mit der kostenlosen Testversion von Oxygen Forensic Suite 2011 lassen sich zwar nur Apple-Geräte ausspionieren, mit der Standard-Version für 500 Euro sind aber auch Android-Handys kein Problem. Auch wenn die Software legal und kostenlos erhältlich ist - in Deutschland ist es verboten, unberechtigt Handy-Daten auszuspähen. Experten warnen: "Wer als Privatperson eine Forensik-Software nutzt, kann sich strafbar machen." Um beim Verkauf eines alten Smartphones auf Nummer Sicher zu gehen, rät COMPUTERBILD, persönliche Informationen und Dateien durch mehrfaches Überschreiben sicher zu löschen. Dazu muss das Gerät - meist über eine Funktion im Menüpunkt "Einstellungen" - erst auf Werkszustand zurückgesetzt werden, um dann den gesamten Speicher mit unverfänglichen Dateien wie MP3-Musikstücken zu füllen. Dieser Vorgang sollte noch ein zweites Mal wiederholt werden.
Aktuelle Sicherheits-Tipps unter: www.computerbild.de/sicherheitscenter
Telekommunikation 21
Telefon, Internet, Mobilfunk, Webhosting und Unterhaltung
Online-Speicher mit Sicherheitslücken
Es ist praktisch und teils sogar kostenlos: Bilder, Filme, Musik und Dokumente auf Online-Speichern im Internet sichern. Für viele eine ideale Lösung, um von jedem Ort per PC, Notebook oder Handy auf eigene Dokumente zuzugreifen, Fotos an Freunde weiterzugeben oder um Daten zu sichern. Doch wer den falschen Anbieter wählt, riskiert viel: Unter Umständen können Kriminelle persönliche Daten ausspionieren. COMPUTERBILD zeigt, wo Vorsicht geboten ist (Heft 18/2011, ab Samstag im Handel).
Im Test mussten sich je fünf Anbieter von Online-Festplatten und fünf sogenannte Filehoster behaupten. Online-Festplatten, etwa von Web.de, Microsoft oder Strato, lassen sich als weiteres Laufwerk mit dem Windows-Explorer verknüpfen. Damit eignen sie sich vor allem als bequeme Speicherplatz-Erweiterung für den PC. Auch bei Filehostern wie Rapidshare, Megaupload und Netload kann der Nutzer Dateien im Internet speichern. Die Anbieter sind wegen der Verbreitung von Raubkopien aber in Verruf geraten. Nicht ohne Grund: Einige Geschäftsmodelle sind eindeutig darauf angelegt. Sie haben Belohnungssysteme, die mit Geld und Premium-Zugängen locken. Dabei zählt jeder Download einer Datei, ausgezahlt wird allerdings oft erst ab 20.000 Downloads - was mit privaten und legalen Inhalten kaum zu schaffen ist.
Grundsätzlich sind Filehoster jedoch legal. Wer nur persönliche und legale Dateien speichert und verteilt, muss nichts befürchten. Um kostenlos auch große Dateien weiterzugeben, sind Filehoster ideal. Nachteil: Die Handhabung ist etwas umständlicher, denn die Speicher von Filehostern lassen sich nicht mit dem Windows-Explorer verknüpfen. Für den Up- oder Download von Daten muss der Nutzer den Browser oder ein separates Zugriffsprogramm verwenden. Aber Achtung: Filehoster löschen hochgeladene Dateien nach einer bestimmten Zeit automatisch. Nur per kostenpflichtigen Premium-Zugang bleiben Daten dauerhaft gespeichert. Und: Dicke Patzer gab es im Test beim Datenschutz. Die Filehoster Share-Online und Uploaded übertragen Daten unverschlüsselt zum Online-Speicher, Internet-Kriminelle können diese relativ leicht abfangen. COMPUTERBILD wertete deshalb beide auf "mangelhaft" ab. Genauso drei weitere Kandidaten, die bei den Datenschutzbestimmungen patzten. Einer davon räumt sich in den AGB sogar pauschal Zugriff auf hochgeladene Daten ein. COMPUTERBILD-Tipp: Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte seine Dateien vor dem Upload per Kennwort schützen (etwa mit dem Gratis-Programm WinRAR).
Den COMPUTERBILD-Testsieg sicherte sich die Online-Festplatte Strato HiDrive mit dem Premium-Dienst (Testergebnis: 2,25). Nutzer zahlen in der Regel zwar mindestens knapp 2 Euro im Monat, profitieren jedoch von kurzen Down- und Upload-Zeiten und hohen Sicherheitsstandards. Rapidshare, der Platzhirsch unter den Filehostern, kam mit dem Bezahldienst auf den zweiten Platz, bei der Gratis-Variante reichte es nur für den vierten Platz hinter Web.de und GMX.
Viele weitere Tipps gibt es unter: www.computerbild.de/tipps
Im Test mussten sich je fünf Anbieter von Online-Festplatten und fünf sogenannte Filehoster behaupten. Online-Festplatten, etwa von Web.de, Microsoft oder Strato, lassen sich als weiteres Laufwerk mit dem Windows-Explorer verknüpfen. Damit eignen sie sich vor allem als bequeme Speicherplatz-Erweiterung für den PC. Auch bei Filehostern wie Rapidshare, Megaupload und Netload kann der Nutzer Dateien im Internet speichern. Die Anbieter sind wegen der Verbreitung von Raubkopien aber in Verruf geraten. Nicht ohne Grund: Einige Geschäftsmodelle sind eindeutig darauf angelegt. Sie haben Belohnungssysteme, die mit Geld und Premium-Zugängen locken. Dabei zählt jeder Download einer Datei, ausgezahlt wird allerdings oft erst ab 20.000 Downloads - was mit privaten und legalen Inhalten kaum zu schaffen ist.
Grundsätzlich sind Filehoster jedoch legal. Wer nur persönliche und legale Dateien speichert und verteilt, muss nichts befürchten. Um kostenlos auch große Dateien weiterzugeben, sind Filehoster ideal. Nachteil: Die Handhabung ist etwas umständlicher, denn die Speicher von Filehostern lassen sich nicht mit dem Windows-Explorer verknüpfen. Für den Up- oder Download von Daten muss der Nutzer den Browser oder ein separates Zugriffsprogramm verwenden. Aber Achtung: Filehoster löschen hochgeladene Dateien nach einer bestimmten Zeit automatisch. Nur per kostenpflichtigen Premium-Zugang bleiben Daten dauerhaft gespeichert. Und: Dicke Patzer gab es im Test beim Datenschutz. Die Filehoster Share-Online und Uploaded übertragen Daten unverschlüsselt zum Online-Speicher, Internet-Kriminelle können diese relativ leicht abfangen. COMPUTERBILD wertete deshalb beide auf "mangelhaft" ab. Genauso drei weitere Kandidaten, die bei den Datenschutzbestimmungen patzten. Einer davon räumt sich in den AGB sogar pauschal Zugriff auf hochgeladene Daten ein. COMPUTERBILD-Tipp: Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte seine Dateien vor dem Upload per Kennwort schützen (etwa mit dem Gratis-Programm WinRAR).
Den COMPUTERBILD-Testsieg sicherte sich die Online-Festplatte Strato HiDrive mit dem Premium-Dienst (Testergebnis: 2,25). Nutzer zahlen in der Regel zwar mindestens knapp 2 Euro im Monat, profitieren jedoch von kurzen Down- und Upload-Zeiten und hohen Sicherheitsstandards. Rapidshare, der Platzhirsch unter den Filehostern, kam mit dem Bezahldienst auf den zweiten Platz, bei der Gratis-Variante reichte es nur für den vierten Platz hinter Web.de und GMX.
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So nutzt die Polizei soziale Netzwerke
Mehr als 20 Millionen Deutsche haben derzeit einen Facebook-Account – und auch die Polizei surft mit. Wie das Technikmagazin CHIP in der aktuellen Ausgabe enthüllt, ermitteln deutsche Strafverfolgungsbehörden ganz offen oder verdeckt mit Hilfe von Fake-Accounts in sozialen Netzwerken. Auch Facebook selbst gibt in einem gewissen Rahmen Nutzer-Daten an die Polizei weiter.
Polizeiliche Ermittlungen im Internet fangen schon bei einfachen Verfahren wie Verkehrsvergehen an. Streitet etwa ein Fahrsünder ab, am Steuer seines Autos gesessen zu haben, vergleichen die Ermittler immer häufiger ein öffentlich zugängliches Facebook-Profilfoto mit dem Blitzer-Foto. Die Polizeiarbeit in sozialen Netzen geht aber noch weiter: Marktführer Facebook bestätigte gegenüber CHIP, dass es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet.
Zwar verriet Facebook nicht, welche Daten es an das Bundeskriminalamt weitergibt. Doch CHIP liegt ein sogenanntes Behörden-Handbuch aus den USA vor, das klar regeln soll, was Facebook über seine Nutzer offenbart. „Das sind neben allen persönlichen Basis- und Adressdaten, auch alle geteilten Inhalte und Status -Updates, sowie die Freundeslisten, private Facebook-Nachrichten und IP-Adressen“, erklärt Josef Reitberger, stellvertretender Chefredakteur von CHIP. „Also fast alles, was der Nutzer jemals mit, über und auf Facebook getan hat.“
Der dritte Weg, um mögliche Gesetzesbrecher online auszukundschaften, ist die verdeckte Ermittlung mit sogenannten Fake-Accounts. „Dieses Instrument nutzen die Online-Polizisten immer häufiger, das geht aus dem Bundes-Datenschutzbericht für die Jahre 2009 und 2010 eindeutig hervor“, sagt Reitberger. Allerdings bewegen sich die Beamten nicht im rechtsfreien Raum: Für eine verdeckte Ermittlung, auch auf Facebook, brauchen die Online-Polizisten zunächst eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft. Bei Ermittlungen, die länger als zwei Tage dauern, benötigen sie einen richterlichen Beschluss.
Mehr über die Arbeit der Polizei im Internet schreibt CHIP in der aktuellen Ausgabe 09/2011. Darin lesen Sie auch, wie die deutschen Steuerbehörden mit einer Software nach Steuersündern auf eBay sucht und was ein Internet-Rechtsanwalt über mitsurfende Beamte sagt.
Polizeiliche Ermittlungen im Internet fangen schon bei einfachen Verfahren wie Verkehrsvergehen an. Streitet etwa ein Fahrsünder ab, am Steuer seines Autos gesessen zu haben, vergleichen die Ermittler immer häufiger ein öffentlich zugängliches Facebook-Profilfoto mit dem Blitzer-Foto. Die Polizeiarbeit in sozialen Netzen geht aber noch weiter: Marktführer Facebook bestätigte gegenüber CHIP, dass es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet.
Zwar verriet Facebook nicht, welche Daten es an das Bundeskriminalamt weitergibt. Doch CHIP liegt ein sogenanntes Behörden-Handbuch aus den USA vor, das klar regeln soll, was Facebook über seine Nutzer offenbart. „Das sind neben allen persönlichen Basis- und Adressdaten, auch alle geteilten Inhalte und Status -Updates, sowie die Freundeslisten, private Facebook-Nachrichten und IP-Adressen“, erklärt Josef Reitberger, stellvertretender Chefredakteur von CHIP. „Also fast alles, was der Nutzer jemals mit, über und auf Facebook getan hat.“
Der dritte Weg, um mögliche Gesetzesbrecher online auszukundschaften, ist die verdeckte Ermittlung mit sogenannten Fake-Accounts. „Dieses Instrument nutzen die Online-Polizisten immer häufiger, das geht aus dem Bundes-Datenschutzbericht für die Jahre 2009 und 2010 eindeutig hervor“, sagt Reitberger. Allerdings bewegen sich die Beamten nicht im rechtsfreien Raum: Für eine verdeckte Ermittlung, auch auf Facebook, brauchen die Online-Polizisten zunächst eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft. Bei Ermittlungen, die länger als zwei Tage dauern, benötigen sie einen richterlichen Beschluss.
Mehr über die Arbeit der Polizei im Internet schreibt CHIP in der aktuellen Ausgabe 09/2011. Darin lesen Sie auch, wie die deutschen Steuerbehörden mit einer Software nach Steuersündern auf eBay sucht und was ein Internet-Rechtsanwalt über mitsurfende Beamte sagt.
COMPUTERBILD testet fünf "Geld zurück"-Programme im Internet
Kundenkarten und Rabattpunkte sind in Supermärkten und Kaufhäusern gang und gäbe. Neu sind Geldbonusprogramme im Internet, so genannte Cashback-Dienste. Die Anbieter versprechen Geldboni beim Einkauf in bestimmten Online-Shops. Das lohnt sich jedoch nicht immer, wie ein Test der Fachzeitschrift COMPUTERBILD von fünf solcher Bonus-Dienste ergab (Ausgabe 16/2011, ab Samstag im Handel). Ein Preisvergleich zeigte, dass sich die günstigsten Angebote meist mit Preissuchmaschinen wie Idealo.de finden lassen.
Zunächst müssen sich die Nutzer bei einem Cashback-Dienst registrieren. Ihre Bonus-Zahlungen erhalten sie bei jedem Einkauf in einem der zahlreichen Partnershops wie C&A, Conrad oder Zalando, bei Online-Vertragsabschlüssen und -Buchungen bei Mobilfunk-Anbietern oder Reisebüros. Nachträglich werden dem Kundenkonto in der Regel zwischen zwei und fünf Prozent vom Warenwert als Bonus gutgeschrieben. Lässt sich der Einkaufswert, wie bei einem Handy-Vertrag, nicht bestimmen, landet ein Festbetrag auf dem Konto. Das Geld stammt aus Provisionen, die die Partner-Shops den Diensten für jeden Käufer zahlen. Die Auszahlung des angesammelten Guthabens ist bei einigen Anbietern allerdings erst ab zehn oder mehr Euro möglich.
Beim COMPUTERBILD-Preisvergleich zeigte sich, dass Kunden mit Cashback-Bonus-Diensten durchschnittlich mehr bezahlen als bei den günstigsten Online-Angeboten, die sich mit Preissuchmaschinen finden lassen. Beispielsweise fand Idealo.de ein Paar Nike Air Max LTD2 für 78 Euro. Beim Kauf über Cashback-Dienste sollten die Sportschuhe jedoch im Schnitt 118 Euro kosten - satte 40 Euro Differenz. Bei Online-Verträgen winkt hingegen ein lukrativer Bonus, etwa bis zu 98 Euro beim Online-Abschluss des Handy-Tarifs Call & Surf Mobil M.
Im Test überzeugen konnte nur der Test-Sieger Qipu (Testergebnis: 2,49), der eine große Shop-Auswahl und den zweithöchsten Cashback-Wert aller Testkandidaten bot: Für Käufe im Wert von 1400 Euro zahlte Qipu knapp 59 Euro zurück. Weiterer Vorteil: Ausgezahlt wird schon ab dem ersten Euro. Konkurrent Tamola bot mit fast 64 Euro zwar die höchsten Cashbacks, behält dafür jährlich die ersten sieben Euro des Kunden-Guthabens ein. Weil Tamola persönliche Daten unverschlüsselt übertrug, wurde der Dienst auf "mangelhaft" abgewertet. Andasa erging es nicht besser: Wegen gravierender AGB-Mängel wertete COMPUTERBILD den Anbieter ebenfalls auf "mangelhaft" ab.
Mehr Tests unter www.computerbild.de/tests
Zunächst müssen sich die Nutzer bei einem Cashback-Dienst registrieren. Ihre Bonus-Zahlungen erhalten sie bei jedem Einkauf in einem der zahlreichen Partnershops wie C&A, Conrad oder Zalando, bei Online-Vertragsabschlüssen und -Buchungen bei Mobilfunk-Anbietern oder Reisebüros. Nachträglich werden dem Kundenkonto in der Regel zwischen zwei und fünf Prozent vom Warenwert als Bonus gutgeschrieben. Lässt sich der Einkaufswert, wie bei einem Handy-Vertrag, nicht bestimmen, landet ein Festbetrag auf dem Konto. Das Geld stammt aus Provisionen, die die Partner-Shops den Diensten für jeden Käufer zahlen. Die Auszahlung des angesammelten Guthabens ist bei einigen Anbietern allerdings erst ab zehn oder mehr Euro möglich.
Beim COMPUTERBILD-Preisvergleich zeigte sich, dass Kunden mit Cashback-Bonus-Diensten durchschnittlich mehr bezahlen als bei den günstigsten Online-Angeboten, die sich mit Preissuchmaschinen finden lassen. Beispielsweise fand Idealo.de ein Paar Nike Air Max LTD2 für 78 Euro. Beim Kauf über Cashback-Dienste sollten die Sportschuhe jedoch im Schnitt 118 Euro kosten - satte 40 Euro Differenz. Bei Online-Verträgen winkt hingegen ein lukrativer Bonus, etwa bis zu 98 Euro beim Online-Abschluss des Handy-Tarifs Call & Surf Mobil M.
Im Test überzeugen konnte nur der Test-Sieger Qipu (Testergebnis: 2,49), der eine große Shop-Auswahl und den zweithöchsten Cashback-Wert aller Testkandidaten bot: Für Käufe im Wert von 1400 Euro zahlte Qipu knapp 59 Euro zurück. Weiterer Vorteil: Ausgezahlt wird schon ab dem ersten Euro. Konkurrent Tamola bot mit fast 64 Euro zwar die höchsten Cashbacks, behält dafür jährlich die ersten sieben Euro des Kunden-Guthabens ein. Weil Tamola persönliche Daten unverschlüsselt übertrug, wurde der Dienst auf "mangelhaft" abgewertet. Andasa erging es nicht besser: Wegen gravierender AGB-Mängel wertete COMPUTERBILD den Anbieter ebenfalls auf "mangelhaft" ab.
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COMPUTERBILD testet acht Tablet-PCs
Vor anderthalb Jahren präsentierte Apple mit dem iPad den ersten erfolgreichen Tablet-PC. Seitdem halten die handlichen Touchscreen-PCs mehr und mehr Einzug in unseren Computer-Alltag. Zwar dominiert noch das iPad den Markt, doch die Konkurrenz schläft nicht. Das zeigt ein Test der Fachzeitschrift COMPUTERBILD von acht aktuellen Tablets mit Android-Betriebssystem in der Preisklasse von 310 bis 899 Euro: vier 7-Zoll-Modelle sowie vier mit Bildschirmen von 8,9 bis 10 Zoll (Heft 16/2011, ab Samstag im Handel).
Tablet-PCs lassen sich per Touchscreen bedienen, Texte und E-Mails werden mit einer Bildschirmtastatur getippt. Kleine Zusatzprogramme ("Apps") ersetzen klassische Programme. Im Alltag können Tablets eine Reihe klassischer PC- und Notebook-Aufgaben übernehmen, vor allem für Internetausflüge und E-Mails sind sie bestens geeignet. Im COMPUTERBILD-Test lief auf den 7-Zoll-Geräten das für Handys entwickelte Betriebssystem Android 2. Auf den größeren Tablets lief bereits die neue Android-Version 3, die für 10-Zoll-Bildschirme besser geeignet ist. Alle Geräte haben eine glänzende Oberfläche, die zwar schick aussieht, jedoch beim Arbeiten stören kann: Je nach Blickwinkel verblassen bei manchen Tablets die Farben und der Bildschirm erscheint dunkler. Alle Testkandidaten hatten WLAN an Bord, in der Regel zwischen 16 und 32 Gigabyte (GB) Speicher und - im Gegensatz zum iPad - meist auch einen Steckplatz für Speicherkarten, etwa von einer Digitalkamera.
Bei den 7-Zoll-Tablets setzte sich der HTC Flyer (Testergebnis: 2,17) durch. Der Test-Sieger bietet gute Bildqualität, UMTS und GPS sowie eine 5-Megapixel-Kamera. Obendrauf gibt es einen Digitalstift, mit dem sich auf dem Display Bilder zeichnen oder Texte schreiben lassen. Mit 699 Euro ist das Tablet jedoch nicht billig. Wer auf UMTS keinen Wert legt, kann für 310 Euro zum Preis-Leistungs-Sieger Samsung Galaxy Tab WiFi (Testergebnis: 2,43) greifen.
Das LG V900 Optimus Tab (Testergebnis: 2,15) führte das Testfeld der großen Tablets an: Mit 8,9 Zoll hat es zwar den kleinsten Bildschirm der Kandidaten, bietet dafür aber 1280 x 768 Bildpunkte, hohe Bildqualität und lässt sich gut bedienen. Prima: Als einziger Testkandidat hat das LG-Tablet 3D-Aufnahme-Technik an Bord. Wem der Preis von 899 Euro zu hoch ist, kann auf das Tchibo-Angebot für 399 Euro zurückgreifen: Der Preis-Leistungs-Sieger von Acer (Iconia A500; Testergebnis: 2,38) hat zwar kein UMTS, bietet dafür aber gute Bildqualität und eine Neopren-Schutzhülle. Als einziges Gerät im Test kann es mit einer USB-Buchse punkten. Das iPad 2 WiFi + 3G 32GB (Note: 2,27) steht dadurch nur noch auf Platz 5 der COMPUTERBILD-Bestenliste.
Mehr Tablet-Tests unter www.computerbild.de/tests/tablets
Android-Smartphones nach Verlust sichern und finden
Sicherheits-Software ortet und sperrt gestohlene Android-Smartphones und löscht persönliche Daten im Speicher. Solche Apps funktionieren zuverlässiger als ähnlich angelegte Webdienste der Handyhersteller, berichtet das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 16/11.
Ein geklautes Smartphone bedeutet Frust, denn das teure Gerät samt Zugangsdaten, Mails und Fotos liegt in fremden Händen. Mehrere Schritte sind jetzt notwendig, um den Schaden zu begrenzen: Die möglichst zuvor eingestellte Bildschirmsperre sollte den Zugriff auf die Dienste des Smartphones verhindern, eine Ortungsfunktion per GPS oder WLAN den aktuellen Standort bekannt geben und eine Löschfunktion persönliche Daten von den Speichermedien entfernen. Anschließend sollte man unbedingt die SIM-Karte sperren lassen.
Im c't-Test konnte unter den Hersteller-Diensten nur die Samsung-Lösung mit ausgesuchten Smartphones diese Aufgaben zufriedenstellend erledigen. Mit speziellen Apps aus dem Android-Market steht man besser da. Sie lassen sich einfach konfigurieren und können sperren, orten und zumindest oberflächlich löschen.
"Gegen echte Profis helfen alle Vorsichtsmaßnahmen jedoch meist wenig", erklärt c't-Redakteur Lutz Labs. Sie können die SIM-Karte entnehmen und die komplette Smartphone-Software neu aufspielen, das sogenannte Flashen. "Bei Gelegenheitsdieben ist die Chance, dass man noch etwas ausrichten kann, aber recht gut."
Hat man das Smartphone einfach nur verloren, sollte man ehrlichen Findern die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme geben. Bei einigen Android-Geräten kann man eine mehrzeilige Meldung erstellen, die trotz Bildschirmsperre zu sehen ist. Auch einige der Apps im c't-Test zeigen auf Wunsch eine persönliche Nachricht an.
Die App Plan B lässt sich als einzige im Testfeld auch nach Verlust des Smartphones installieren. Dafür meldet man sich am PC in Googles Web-Market an und schickt sie per Ferninstallation auf das Smartphone, wo sie automatisch startet - was ein Dieb allerdings live am Display mitverfolgen und abbrechen kann.
Ein geklautes Smartphone bedeutet Frust, denn das teure Gerät samt Zugangsdaten, Mails und Fotos liegt in fremden Händen. Mehrere Schritte sind jetzt notwendig, um den Schaden zu begrenzen: Die möglichst zuvor eingestellte Bildschirmsperre sollte den Zugriff auf die Dienste des Smartphones verhindern, eine Ortungsfunktion per GPS oder WLAN den aktuellen Standort bekannt geben und eine Löschfunktion persönliche Daten von den Speichermedien entfernen. Anschließend sollte man unbedingt die SIM-Karte sperren lassen.
Im c't-Test konnte unter den Hersteller-Diensten nur die Samsung-Lösung mit ausgesuchten Smartphones diese Aufgaben zufriedenstellend erledigen. Mit speziellen Apps aus dem Android-Market steht man besser da. Sie lassen sich einfach konfigurieren und können sperren, orten und zumindest oberflächlich löschen.
"Gegen echte Profis helfen alle Vorsichtsmaßnahmen jedoch meist wenig", erklärt c't-Redakteur Lutz Labs. Sie können die SIM-Karte entnehmen und die komplette Smartphone-Software neu aufspielen, das sogenannte Flashen. "Bei Gelegenheitsdieben ist die Chance, dass man noch etwas ausrichten kann, aber recht gut."
Hat man das Smartphone einfach nur verloren, sollte man ehrlichen Findern die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme geben. Bei einigen Android-Geräten kann man eine mehrzeilige Meldung erstellen, die trotz Bildschirmsperre zu sehen ist. Auch einige der Apps im c't-Test zeigen auf Wunsch eine persönliche Nachricht an.
Die App Plan B lässt sich als einzige im Testfeld auch nach Verlust des Smartphones installieren. Dafür meldet man sich am PC in Googles Web-Market an und schickt sie per Ferninstallation auf das Smartphone, wo sie automatisch startet - was ein Dieb allerdings live am Display mitverfolgen und abbrechen kann.
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